Die Medienlandschaft formiert sich. Eine Allianz von zwölf deutschen Verlagshäusern will das Leistungsschutzrecht gegenüber Internetunternehmen mit Hilfe der Verwertungsgesellschaft
VG Media durchsetzen.
Folgender Passus dürfte sehr gut beschreiben, was genau als kostenlose Kopie geltend soll ...
Das Gesetz ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen [Webseiten im allgemeinen] dürfen jedoch „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ lizenzfrei nutzen.
Da sich einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte im Grunde max. auf eine Überschrift reduzieren lässt, dürfte klar sein, dass alles kopierte darüber hinaus als kostenpflichtig anzusehen ist.