Die letzte Hoffnung ruht auf Norman Faber, der mit Tippgemeinschaften bundesweit bekannt geworden ist. Auch er hat Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Antwort wird mit Spannung erwartet. Und eine Landeslotterie soll sich bereits über einen bundesweiten Auftritt informieren.
Der langsame Tod
Billigung Die Ministerpräsidenten nehmen im Dezember 2006 den Glücksspielstaatsvertrag billigend zur Kenntnis. Ein kleiner Passus findet kaum Beachtung: "Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist grundsätzlich verboten", heißt es.
Disput Die Länder müssen den Staatsvertrag noch absegnen. Schleswig-Holstein hat Bedenken. Auch andere Länder zögern. Erst im Dezember wird er ratifiziert.
Einigung Am 1. Januar 2007 tritt der Vertrag in Kraft. Es gibt eine Übergangsregelung unter strengen Auflagen.
Eine maximale Spielsumme von 150 Euro pro Woche wird eingeführt, die Kunden müssen sich mit einem Ausweis anmelden.
Opfer Seit 30 Jahren ist Norman Faber mit seinen Spielgemeinschaften aktiv. Auch er ist von dem Gesetz betroffen. 500 Arbeitsplätze stehen bei ihm auf dem Spiel. "Ich werde kalt enteignet", sagt Faber.
Wie soll ich denn dann die TG-Tipps einheitlich abgeben wenn ich nur max. 150 Euro spielen darf. Das ist mir doch alles suspekt!