Schleswig-Holstein hat mit der vorübergehenden Liberalisierung des Glücksspiels im Internet nicht das in Deutschland geltende allgemeine Verbot aufgeweicht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Rechtssache C-156/13) in Luxemburg entschieden.
Zugleich wertete der Gerichtshof das Verbot für Online-Glücksspiele, das inzwischen in fast ganz Deutschland gelte, als verhältnismäßig - es diene dem Allgemeinwohl.