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06.09.2009, 14:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.09.2009 14:55 von FunTa.)
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RE: BWin
Vor wenigen Tagen haben die Sportwetten GmbH Gera sowie der unter bwin handelnde Kaufmann Dr. Steffen Pfennigwerth bekanntgegeben, dass sie ihre Glücksspielangebote auf den jeweiligen Internetpräsenzen einstellen. Seither finden sich auf den Internetseiten, welche unter der Top-Level-Domain ".de" angesteuert werden können, unmittelbar keine Glücksspielangebote mehr. Der Einzelkaufmann Dr. Pfennigwerth hat allerdings von seiner Internetdomain "bwin.de" eine unmittelbare Weiterleitung auf die Webseite des Beteiligungsunternehmens bwin.com geschaltet mit der Folge, dass die Ansteuerung der Homepage bwin.de unmittelbar auf das umfassende Glücksspielangebot unter bwin.com geleitet wird. Aus diesem Gesichtspunkt kann nicht ernsthaft von einer Einstellung des Glücksspielangebotes gesprochen werden und es ist davon auszugehen, dass die zuständigen Ordnungsbehörden nunmehr zumindest wegen illegaler Glücksspielwerbung im Internet nach § 5 Abs. 4 GlüStV, aber auch wegen Beihilfe zur illegalen Veranstaltung von Glücksspielen über das Internet, weiterhin gegen Dr. Pfennigwerth vorgehen werden.
Mehr: http://www.isa-casinos.de/law/articles/2...uende.html
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RE: BWin - FunTa - 06.09.2009 14:54
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