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Witze und sonstige lustige Sachen zum Lachen
18.08.2006, 06:43
Beitrag #18
RE: Witze und sonstige lustige Sachen zum Lachen
Ich packe es mal hier rein, weil es irgendwie echt zum lachen ist Biggrin

Zeitungen wie der Playboy ab HEUTE am Arbeitsplatz verboten!

Es wird ernst für Boxenluder Katie Price & Co. An unserem Arbeitsplatz dürfen ihre Fotos nicht mehr hängen, nicht einmal an der verschlossenen Schrankwand, und der "Playboy" auf dem Schreibtisch ist gleich ganz verboten.

Schadenersatz oder Schmerzensgeld drohen
Selbst Zeitungsseiten mit einem hübschen Pin-up-Girl dürfen am Arbeitsplatz nicht mehr offen herumliegen, denn es könnte sich jemand sexuell belästigt fühlen - und auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld klagen. Das sind nach einer Rechtsanalyse des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) die Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes, welches der Bundespräsident am Montag unterschrieben hat, heute im Bundesgesetzblatt steht und damit gilt. Die Betriebe müssen es sogar unter dem neuen Titel "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" aushängen.
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Das ist außerdem verboten:
.DIHK-Rechtsexpertin Hildegard Reppelmund zur B.Z.: "Vorsicht beim Berühren von Kolleginnen und Kollegen: Der normale Händedruck geht noch in Ordnung, aber übertrieben langer Händedruck und zusätzliche Berührung mit anderer Hand am Oberarm gilt schon als kritisch."
. Selbst viele gewohnte Stellenanzeigen wie "Chefsekretärin, Servierdame oder Berufskraftfahrer gesucht" gelten ab sofort als "geschlechtsspezifische Diskriminierung".
. Geldgeschenke zu runden Geburtstagen ab 50 sind unzulässig wegen der "Anknüpfung an das Alter".
. Sonderurlaub für die Geburt eines Kindes ist nur noch erlaubt, wenn er für Mutter und Vater gilt.
. Freie Tage zur Hochzeit sind nur noch zulässig, wenn sie gleichermaßen "für Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft" von Schwulen und Lesben gelten.

Betriebsrat kann ohne Zustimmung klagen

. Bei größeren Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft sogar ohne Zustimmung des Betroffenen gegen den Arbeitgeber klagen.
. Wenn Indizien beweisen, dass eine Benachteiligung zu vermuten ist, kehrt sich die Beweislast um: "Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass die unterschiedliche Behandlung erlaubt war."

Natürlich wird jetzt auch eine neue Antidiskriminierungsstelle beim Familienministerium (also neue Behörde) geschaffen, die regelmäßige Berichte an den Bundestag schreiben muss. Zur Begründung des neuen Gleichbehandlungs-Gesetzes erklärte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD): "Der Staat kann Toleranz im Umgang miteinander zwar nicht verordnen, aber durch seine Rechtsordnung deutlich machen, was gesellschaftlich missbilligt wird."

Haben die Politiker nichts anderes zutun, als solche dämliche Gesetze zu beschließen.Die spinnen doch. mist
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Witze und sonstige lustige Sachen zum Lachen - Spandauer - 18.08.2006 06:43
RE: Witze und sonstige lustige Sachen zum Lachen - experte007 - 21.07.2007, 12:36
RE: GANZ lustisch - Onkelz ! - 29.01.2009, 22:37



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