Lieber Partner, Wetti.de!
Wie Sie vermutlich bereits aus den Medien erfahren haben, wird derzeit von Behörden mit allen Mitteln versucht, das bereits als verfassungs- und europarechtswidrig eingestufte staatliche Wettmonopol in Deutschland zu verteidigen.
bwin geht gegen diese Versuche bereits gerichtlich vor und unternimmt alles, um unseren Kunden und Ihnen als Partner auch in Zukunft das komplette Wett- und Werbeangebot ungehindert zur Verfügung zu stellen.
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat der bwin e.K. die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten sowie die Werbung hierfür untersagt. Auf den hiergegen von bwin e.K. eingereichten Eilantrag wird nach Mitteilung des Gerichts die Vollstreckung über den 24.08.2006 hinaus vorerst ausgesetzt werden. Wir werden Sie natürlich über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat – anders als teilweise in der Presse zu lesen war – die Sportwetten-Genehmigung nicht entzogen, so dass diese nach wie vor Grundlage unseres legalen Angebots ist. Daher bestehen auch keine strafrechtlichen Bedenken, weil nur das Veranstalten ohne Genehmigung strafbar ist. Auch die Werbung für einen genehmigten Anbieter wie bwin ist nicht strafbar!
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und versichern Ihnen, dass wir uns auf unserem erfolgreichen Weg nicht beirren lassen werden.
Viel Erfolg wünscht Ihnen
Ihr bwin Team
P.S.: Unter
http://www.betwewin.de gibt es bereits eine überparteiliche Plattform, auf der auch Sie sich zur Willkür der deutschen Politik mit dem Versuch der Erhaltung des Wettmonopols äußern können.