Schleswig-Holstein hat weitere 5 Lizenzen vergeben. Die fünf Wettanbieter sind Ladbrokes, 888 UK, Admiral Sportwetten Rellingen, Admiral Sportwetten Österreich und Cashpoint Malta Ltd.
Insgesamt haben damit nun 12 Wettanbieter Lizenzen erhalten. Die ersten Lizenzen gingen an Betfair, Bet365, Bwin/party, Mybet, Nordwestlotto, Tipico und Bet-at-Home.
Alex76
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13.06.2014, 09:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2014 10:02 von Alex76.)
Schleswig-Holstein hat mit der vorübergehenden Liberalisierung des Glücksspiels im Internet nicht das in Deutschland geltende allgemeine Verbot aufgeweicht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Rechtssache C-156/13) in Luxemburg entschieden.
Zugleich wertete der Gerichtshof das Verbot für Online-Glücksspiele, das inzwischen in fast ganz Deutschland gelte, als verhältnismäßig - es diene dem Allgemeinwohl.
Sagenhaft, da fehlen mir die Worte.
Alex76
Danke bekommen von:
03.09.2014, 09:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2015 11:32 von Alex76.)
Glücksspielstaatsvertrag: Innenministerium von Hessen vergibt 20 Sportwettenlizenzen
Folgende 20 Anbieter erhalten voraussichtlich ab dem 18. September die bundesweit gültige Lizenz (alphabetische Reihenfolge):
Admiral Sportwetten GmbH
Albers Wettbörsen Deutschland oHG mbH
Bernd Hobiger Wettbüro Goldesel
Bet at home.com Internet Ltd.
Bet90 Ltd.
Cashpoint (Malta) Ltd.
Deutsche Sportwetten GmbH
Digibet Ltd.
ElectraWorks Ltd. – Bwin
IBA Entertainment Ltd. – Bet3000
Intermedia GmbH
Ladbrokes International PLC
Oddsline Entertainment AG
ODS ODDSET Deutschland Sportwetten GmbH
Personal Exchange International Ltd. – Mybet
Polco Ltd. – Betfair
Primebet International Ltd.
Racebets International Gaming Ltd.
RULEO Alpenland GmbH
Star Sportwetten GmbH
Die Telekom will beim Unternehmen Deutschen Sportwetten GmbH (DSW) die Mehrheit übernehmen. Voraussetzung ist die Erteilung einer bundesweit gültigen Sportwetten-Lizenz am 18.9.2014.
mybet Holding SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Rechtssache
18.09.2014 12:49
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Kiel, 18. September 2014 - Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (5L 1428/14.WI) verzögert die vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport für frühestens heute angekündigte Ausgabe von Sportwettkonzessionen. Von dieser Verzögerung ist auch die Konzerngesellschaft der mybet Holding SE betroffen, die zu den 20 ausgewählten Wettanbietern gehört, die eine Konzession erhalten sollen (vgl. dazu Ad hoc-Mitteilung vom 2. September 2014). Alle Verfahrensbeteiligten können gegen den Beschluss Beschwerde
einlegen, woraufhin das Oberverwaltungsgericht (OVG) den Hängebeschluss aufheben kann. Zu welchem Zeitpunkt die Konzessionen nun vergeben werden, ist für die mybet Holding SE nicht absehbar.
Ein von der Behörde im Rahmen des sogenannten Auswahlverfahrens abgelehnter Bewerber um eine Konzession hatte beim Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Antrag auf Eilrechtsschutz eingereicht. Das Verwaltungsgericht erließ am gestrigen Tage in dieser Sache nun einen sogenannten Hängebeschluss, mit welchem dem Innenministerium gerichtlich aufgegeben wird, bis zum Abschluss
des anhängigen Eilverfahrens die Konzessionsvergabe auszusetzen.
Ein Gericht stoppt die Lizenzvergabe endgültig. Die Entscheidungsstruktur des Gremiums, in dem die 16 Bundesländer die Glücksspielregulierung aushandeln, verstoße gegen das Grundgesetz.