Es gibt Wirbel um ein Fernseh-Ritual. Ein hohes Gericht wirft den staatlichen Lotterien vor, mit der Ziehung vor Kameras Glücksspiel anzuheizen. Die Lottofee ist aber davon nicht bedroht.
Die Live-Übertragung der Lottozahlen im Fernsehen ist ins Visier der Rechtsprechung geraten. In einer jetzt veröffentlichten Begründung für ein älteres Urteil zum Sportwetten- Monopol kommt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster auch auf die Werbung für das staatliche Lotto zu sprechen.
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