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Ho$$enheim: Hochfrequenz-Töne gegen Dortmunder Schmähgesänge
17.08.2011, 20:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.08.2011 20:47 von ZiggyX.)
Beitrag #11
RE: Ho$$enheim: Hochfrequenz-Töne gegen Dortmunder Schmähgesänge
KLICK Und dann endets solach

Is aber auch keine feine sache sowas,einfach andere sachen zu beschädigen.


Hat was mit anstand zu tun,aber sowas kennt man in solch einer Szene wohl nicht.

Und wenn man keine Lust auf sowas hat,geht man halt nich hin,fertg is.



PS.Die BFCler wollten doch nur spielen,mehr nichBiggrin
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17.08.2011, 20:51
Beitrag #12
RE: Ho$$enheim: Hochfrequenz-Töne gegen Dortmunder Schmähgesänge
Genau darum gehts. Weil ich keine Lust auf so Kommerzscheisse wie Hoffenheim, Wolfsburg, Leverkusen, Leipzig etc. habe gehe ich halt nicht hin.
Verpasse deswegen jede Saison zig Spiele in denen ich meine Mannschaft nicht unterstützen kann.
Ist natürlich eine super Ideenixw Damit erreichen so Leute wie Hopp genau das womit sie immer konfrontiert werden ---> sie machen unseren Sport kaputt!
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18.08.2011, 18:04
Beitrag #13
RE: Ho$$enheim: Hochfrequenz-Töne gegen Dortmunder Schmähgesänge
Nach österreichischem Recht liegt eine Körperverletzung vor, wenn ein Täter eine Verletzung oder Gesundheitsschädigtung des Opfers verursacht.

Liegt hier wohl nicht vor, ausser bei Einem ist das Trommelfell geplatzt oder so. Und selbst dann ist der Vorsatz einer Verletzung oder Gesundheitsschädigung wohl eher zu verneinen, da der Verursacher ja niemanden verletzen oder an der Gesundheit schädigen wollte, sondern "nur" die Schmähgesänge übertönen wollte, ausser er hätte daran gedacht, dass es dazu kommen könnte und er hätte sich mit diesen Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen abgefunden.

Die zweite Variante einer Körperverletzung ist, wenn man jemanden misshandelt und der sich dann deshalb verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wird. => Das könnt ich mir eher vorstellen, dass wegen dem Ton, der ein oder andere ins Wanken kam und dann umfiel und sich dann verletzt hat. - aber auch hier gilt wie oben die Vorsatzbestimmung - allerdings nicht auf das Resulat (die Verletzung/Gesundheitsschädigung) sondern nur auf die Misshandlung. Aber dazu müsste man die Beschallung als Misshandlung gelten lassen, was wiederum fraglich wäre.

Ich werd, wenn ich mal wieder auf der Uni bin, meinen Prof dieses Thema schildern - ist ja voll interessant. ...

Was noch makaber war am letzten Spieltag, waren einige Köner-Fans, die Becher mit Urin und Fäkalien auf die Gegner warfen ... ich find das eigentlich viel schlimmer
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