RE: Ho$$enheim: Hochfrequenz-Töne gegen Dortmunder Schmähgesänge
Nach österreichischem Recht liegt eine Körperverletzung vor, wenn ein Täter eine Verletzung oder Gesundheitsschädigtung des Opfers verursacht.
Liegt hier wohl nicht vor, ausser bei Einem ist das Trommelfell geplatzt oder so. Und selbst dann ist der Vorsatz einer Verletzung oder Gesundheitsschädigung wohl eher zu verneinen, da der Verursacher ja niemanden verletzen oder an der Gesundheit schädigen wollte, sondern "nur" die Schmähgesänge übertönen wollte, ausser er hätte daran gedacht, dass es dazu kommen könnte und er hätte sich mit diesen Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen abgefunden.
Die zweite Variante einer Körperverletzung ist, wenn man jemanden misshandelt und der sich dann deshalb verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wird. => Das könnt ich mir eher vorstellen, dass wegen dem Ton, der ein oder andere ins Wanken kam und dann umfiel und sich dann verletzt hat. - aber auch hier gilt wie oben die Vorsatzbestimmung - allerdings nicht auf das Resulat (die Verletzung/Gesundheitsschädigung) sondern nur auf die Misshandlung. Aber dazu müsste man die Beschallung als Misshandlung gelten lassen, was wiederum fraglich wäre.
Ich werd, wenn ich mal wieder auf der Uni bin, meinen Prof dieses Thema schildern - ist ja voll interessant. ...
Was noch makaber war am letzten Spieltag, waren einige Köner-Fans, die Becher mit Urin und Fäkalien auf die Gegner warfen ... ich find das eigentlich viel schlimmer
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